Erdogan darf laut türkischer Verfassung bei den für 2028 vorgesehenen regulären Wahlen nicht mehr kandidieren. Eine Ausnahme sind vom Parlament verfügte Neuwahlen: In dem Fall darf der Präsident ein weiteres Mal antreten. Die Regierung und ihre Partner verfügen derzeit nicht über die für Neuwahlen oder eine Verfassungsänderung nötige Drei-Fünftel-Mehrheit.
Beobachter sahen daher kürzliche Aussagen von Bahceli über einen möglichen neuen Friedensprozess zwischen dem türkischen Staat und der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK als Versuch, die prokurdische Partei Dem auf die Seite des Regierungsbündnisses zu ziehen und sich so die erforderliche Mehrheit zu sichern./apo/DP/mis
(AWP)