Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat eine entsprechende Motion von Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) mit 17 zu 8 Stimmen zur Annahme empfohlen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Jedoch möchte sie den Text des Vorstosses abändern, sodass nur eine Rechtsvertretung zulässig wäre.

Insgesamt teile die Kommission die Befürchtung des Ständerats, dass das herrschende Sanktionsregime gegenüber Russland im Bereich der Rechtsberatung möglicherweise unverhältnismässig sei und gewisse Grundrechte verletzen könnte, hiess es in der Mitteilung. Anders als der Ständerat will die RK-N aber die typische, anwaltschaftliche Tätigkeit von der rein beratenden Tätigkeit unterschieden haben. Nur Letztere soll zulässig sein.

Bundesrat gegen Sonderwünsche

In den Augen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist das Verbot der Rechtsberatung gegenüber der russischen Regierung und in Russland niedergelassenen Organisationen gültig. Das ist einem aktuellen Urteil zu entnehmen. Weiterhin erlaubt sind demnach die rechtliche Vertretung natürlicher Personen und die Rechtsberatung in Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren.

Während der Herbstsession hatte der Ständerat beschlossen, dass die Schweiz die Sanktionen gegen Russland im Bereich der Rechtsberatung lockern soll. Er führte rechtsstaatliche Bedenken an. Als Nächstes ist nun der Nationalrat am Zug.

Der Bundesrat ist gegen eine Lockerung der Sanktionen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin warnte im Ständerat vor möglichen aussenpolitischen Konsequenzen. Zudem befürchtete er ein weiteres Abbröckeln der Sanktionsmassnahmen aufgrund von Sonderwünschen.

(AWP)