Die Zürcher Standesinitiative verlangt, dass pro Jahr statt wie heute vier neu zwölf verkaufsoffene Sonntage erlaubt werden dürfen. Nach der zuständigen Ständeratskommission ist auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) mit dieser Forderung einverstanden.

Sie unterstützte die Initiative mit 15 zu 9 Stimmen und mit einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) kann nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, über den dann die Räte zu befinden haben.

Kann-Formulierung

Die Mehrheit der WAK-N will Kantonen und Gemeinden mehr Spielraum geben für das Bewilligen von Sonntagsverkäufen. Die Kann-Formulierung ermögliche eine flexible Anpassung an die lokalen Bedürfnisse, ohne dass das Arbeitsgesetz insgesamt geändert werden müsse, findet die Mehrheit.

Die Minderheit mahnt, dass dieses Anliegen mit den Sozialpartnern umgesetzt werden müsse, damit es nicht an der Urne scheitere. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wehrte sich denn auch umgehend gegen das Ansinnen. Dieses sei unsozial, gefährde die Gesundheit der Angestellten und missachte demokratische Entscheide.

Die Bevölkerung habe Sonntagsverkäufe an der Urne regelmässig abgelehnt, schrieb der SGB. Und der Gesetzgeber habe entschieden, das Öffnen von Ladengeschäften während der Adventszeit zuzulassen. Die Möglichkeit, vier verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, werde in vielen Kantonen nicht ausgeschöpft.

Diskussion läuft

Die Diskussion über mehr Einkaufsmöglichkeiten an Sonntagen läuft ohnehin schon. Der Nationalrat unterstützte vor knapp einem Jahr eine Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS). Diese fordert, dass lokale Geschäfte mit Lebensmittelsortiment und einer begrenzten Zahl Angestellten sonntags öffnen dürfen.

Die WAK-S lehnt die Motion ab. Die kleine Kammer hat darüber noch zu entscheiden.

Und Vorschläge des Bundesrates für sonntags offene Geschäfte in Tourismusregionen sind in einer Vernehmlassung kritisch aufgenommen worden: Den Bürgerlichen und den Städten geht die Öffnung zu wenig weit. Linke und Gewerkschaften wollen keinerlei Aufweichung.

Eine Revision der Verordnung des Arbeitsgesetzes soll die Voraussetzung schaffen, dass Läden «in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus» während des ganzen Jahres sonntags Angestellte beschäftigen dürfen. Dies wäre jedoch auf Städte mit mehr als 60'000 Einwohnerinnen und Einwohnern beschränkt. Ausserdem müsste der Anteil der ausländischen Hotelgäste mindestens fünfzig Prozent betragen.

(AWP)