Die grosse Kammer hiess am Donnerstag die entsprechende Teilrevision des Tabakproduktegesetzes in der Gesamtabstimmung gut - mit 145 zu 32 Stimmen bei 17 Enthaltungen. Mit der Vorlage soll die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umgesetzt werden, die im Februar 2022 von Volk und Ständen angenommen wurde.

Die Initiative verlangt, dass «jede Form von Tabakwerbung, die Kindern zugänglich ist, verboten wird». Nachdem die grosse Kammer die Vorlage für ein entsprechendes Tabakwerbeverbot am Ende seiner ersten Beratung Ende Februar 2024 abgelehnt hatte, beharrte der Ständerat im vergangenen Herbst auf mehreren Ausnahmebestimmungen im Gesetz.

«Die bestmögliche Lösung»

Inzwischen hat der Wind auch im Nationalrat gedreht. Eine Mehrheit der zuständigen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) brachte im Vorfeld der neuerlichen Debatte in mehreren Punkten Kompromissvorschläge ein, die schliesslich auch im Rat durchkamen.

Ein Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat vonseiten einer SVP-Minderheit war bereits in der vergangenen Woche gescheitert. Nach dem Abschluss der Detailberatung am Donnerstag zeigte sich, dass nur noch ein Teil der SVP-Fraktion grundsätzlich gegen die Vorlage opponierte. Ein Teil der Ratslinken, die auf schärfere Werberestriktionen pochen, enthielt sich der Stimme.

«Die Vorlage, wie sie hier auf dem Tisch liegt, ist die bestmögliche Lösung», sagte Kommissionsberichterstatter Lorenz Hess (Mitte/BE) in der Eintretensdebatte. Sie sei ein Mittelweg zwischen Vorstössen und Anträgen, die eine sehr liberale Haltung verträten, und denjenigen, die ein totales Werbeverbot für Tabakprodukte anstrebten. Es sei demnach nur ein Kompromiss möglich.

Noch keine Lösung für Printmedien

Diese Lösung sieht beispielsweise vor, dass Werbung im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften erlaubt bleiben soll, wenn die Erzeugnisse mehrheitlich über Abonnemente verkauft werden und die Leserschaft zu mindestens 98 Prozent aus Erwachsenen besteht. Die kleine Kammer beschloss bisher - im Sinne des Bundesrats -, Tabakwerbung in Presserzeugnissen im Allgemeinen zu verbieten.

Auch der Verkauf von Tabakprodukten durch mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Orten soll nach dem Willen des Nationalrats möglich sein. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist.

Der Nationalrat sprach sich weiter dafür aus, dass die Förderung des Verkaufs von Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen nur dann erlaubt ist, wenn sie sich ausschliesslich an Erwachsene richtet. Mit diesen Vorschlägen muss sich nun noch einmal der Ständerat befassen.

Hohe Folgekosten

In weiteren Punkten haben sich die Räte bereits gefunden. Demnach sollen Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten und das Sponsoring von Veranstaltungen erlaubt bleiben, sofern die Werbung vor Ort für Minderjährige weder zugänglich noch sichtbar ist.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, der damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit gehört, wie der Bundesrat in der Botschaft zur Vorlage schrieb. Der Tabakkonsum verursache zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten, und die Kosten für deren medizinische Behandlung beliefen sich auf 3 Milliarden Franken pro Jahr.

2022 haben gemäss einer Studie des Bundes 6,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren in der Schweiz in den vergangenen dreissig Tagen Zigaretten geraucht. 5,7 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren haben demnach mindestens einmal im Monat elektronische Zigaretten konsumiert. Tabakwerbung spielt beim Entscheid, mit dem Rauchen anzufangen, gemäss mehreren Untersuchungen eine bedeutende Rolle.

mk/

(AWP)