Ziel der Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstössen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.

Für die Einleitung der neuen Verfahren war für jedes Land ein eigener Beschluss notwendig. Das betroffene Land durfte bei der Entscheidung per schriftlichem Verfahren nicht mitwirken. In einem nächsten Schritt wird die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Schuldenreduzierung aussprechen, die dann wiederum vom Rat der EU angenommen werden müssen. Das ist derzeit für das Jahresende vorgesehen.

Erstmals neue Verfahren nach Corona-Pause

Die strenge haushaltspolitische Überwachung mit Defizitverfahren war wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmassnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden.

Ob die EU-Länder die Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden einhalten, wird von der Europäischen Kommission überwacht. Das Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten./rdz/DP/ngu

(AWP)