Dem Beitrag zufolge sei etwa eine Klage wegen der fehlenden Zahlung von fünf Franken abgewiesen worden. Konkret seien nicht 2000 Franken Kostenvorschuss überwiesen worden, sondern wegen Bankgebühren nur 1995 auf dem Konto der Justiz gelandet. Der Kläger habe daher die festgelegten Fristen verpasst und die Klage wurden definitiv abgewiesen.
Zudem hätten vier klagende Kanzleien gegenüber der «SonntagsZeitung» gesagt, dass Antworten der UBS trotz diverser Fristverlängerungen bisher nicht eingetroffen seien. Es geht vor allem um die Erklärung, warum die CS-Anleihen für wertlos erklärt wurden. Die UBS sagte gegenüber der Zeitung jedoch, dass die Klageantworten fristgerecht eingereicht wurden, beziehungsweise noch in Ausarbeitung seien.
In einer anderen Klage der ehemaligen CS-Aktionäre hat die UBS der «SonntagsZeitung» zufolge schon eine Antwort auf den Grund für die Abschreibung geliefert. Demnach sei diese «nicht nur integraler, sondern unabdingbarer Bestandteil des Gesamtpakets zur Abwendung eines unkontrollierbaren Zusammenbruchs der CS» gewesen. Ohne die Abschreibung wäre die Fusion aus «regulatorisch und ökonomisch nicht machbar gewesen», heisst es weiter.
Die Frage, wer letztendlich für die Abschreibungen haftet, bleibt gemäss der Zeitung offen. Treffen könnte es den Bund, die Finma oder auch die UBS.
cg/
(AWP)