Eine fixe Gebühr für den Grundbucheintrag kennen einzig Bern und Basel-Landschaft, wie Meierhans nach einer Erhebung im Newsletter vom Dienstag schrieb. Die anderen Kantone koppeln die Grundbuch- und Beurkundungsgebühren an den Kaufpreis.

Da sich die Liegenschaftspreise seit 2000 im Schnitt mehr als verdoppelten und die Löhne im selben Zeitraum nur um 25 Prozent stiegen, geht der Preisüberwacher darum von einem unverhältnismässig starken Anstieg der Handänderungsgebühren aus.

Die Einnahmen der öffentlichen Hand und der Notare erhöhten sich selbst dann, wenn die Gebührensätze konstant blieben. Meierhans erwartet darum von den Kantonen mit einem solchen «Erfolgsbeteiligungsmodell», dieses im Hinblick auf das Kostendeckungsprinzip zu überprüfen. Sie sollten sich daran halten, dass Gebühren maximal den Aufwand decken.

Der Aufwand für Eintragung und Beurkundung dürfte eher von anderen Faktoren abhängen, als von den gestiegenen Liegenschaftspreisen. Kantone mit dem an den Kaufpreis gekoppelten System sollten fixe Grundbuchgebühren prüfen, riet Meierhans.

Diese könnten gestaffelt sein, sollten sich aber am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientieren. Weil der Preisüberwacher bei jedem politisch festgelegten Preis obligatorisch anzuhören ist, erwartet er bald Vorschläge, wie er schrieb.

(AWP)