Die Unternehmen Abacus Research und Goldbach Neo OOH hatten bei der Postcom Aufsichtsbeschwerden eingereicht. Die Firmen erachten die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post ausserhalb der Grundversorgung durch deren Konzerngesellschaften ePost Services und Livesystems als unzulässig.

Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) traten 2022 auf die beiden Aufsichtsbeschwerden aber nicht ein. Zur Begründung hielten sie fest, es komme Abacus Research und Goldbach Neo OOH in Bezug auf die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post keine Parteistellung zu.

Gegen diese Entscheide erhoben die beiden Post-Konkurrentinnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied im November letzten Jahres, dass die Postcom zu Unrecht nicht auf die Aufsichtsbeschwerde eingetreten war.

Für die Prüfung, ob die Post für ihre privatwirtschaftliche Tätigkeit die verfassungsrechtlichen Grenzen einhält, sei die PostCom zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht wies deshalb den Fall an die Aufsichtsbehörde zurück.

«Abschliessende Rechtssicherheit»

Gegen diese Urteile hat nun hat die Post ihrerseits Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Sie bestätigte am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht in der «NZZ».

Es gehe der Post dabei nicht um eine «Verzögerungstaktik», sondern es es sei ihr wichtig, «abschliessende Rechtssicherheit» zu erhalten, welche Behörde für die Aufsicht über die Einhaltung des Zweckartikels durch die Post zuständig sein soll. Ihrer Meinung nach sei das nicht die Postcom sondern der Bundesrat.

Auf politischer Ebene will die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) nach Informationen der «NZZ» bereits nächste Woche einen Gesetzesentwurf für klarere Regeln für einen fairen Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und Privaten vorlegen. Dieser soll unter anderem eine Verzerrung des Wettbewerbs durch Quersubventionierungen aus dem Monopolbereich verhindern.

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(AWP)