Buck sagte, die Entscheidung habe Signalwirkung für andere Fälle und andere Betriebsratsgremien in Baden-Württemberg. Hintergrund der Klagen war, dass die Betriebsräte prüfen lassen wollten, ob die vom Unternehmen vorgenommene Anpassung der Vergütung angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtens ist.

Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW -Manager hatte der BGH zu Jahresbeginn die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren «hypothetischer Entwicklung» zu bemessen. Aus Sorge vor dem Vorwurf der Untreue haben mehrere Grossunternehmen daraufhin die Bezüge korrigiert. Auch Volkswagen hatte nach dem BGH-Urteil mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt, viele zogen dagegen erfolgreich vors Arbeitsgericht.

Das Stuttgarter Arbeitsgericht erklärte weiter, der Betriebsratschef habe den Willen zur Weiterbildung gezeigt. Die erfolgte zwar nicht in seinem erlernten Beruf, sondern im Zuge seiner Tätigkeit an der Spitze der Arbeitnehmervertretung. Der Betriebsratschef war zum Zeitpunkt der Übernahme des Mandats im Juni 2002 als Kraftfahrzeugmechaniker eingruppiert. Bei einer ersten Überprüfung durch Porsche wurde er dann nach Massgabe eines Serviceberaters eingestuft. Anfang 2023 erfolgte laut Gericht eine Rückgruppierung als Kraftfahrzeugmechatroniker. Das führte zu erheblichen Gehaltseinbussen. Buck ist seit Mai 2022 der Chef des 41-köpfigen Gremiums.

Eine Porsche-Sprecherin sagte, dass Arbeitsgericht habe den Klagen der Betriebsräte stattgegeben. «Damit hat das Arbeitsgericht bestätigt, dass die Porsche AG die Vergütung der Betriebsräte bis zur Rechtsprechung des BGH aus dem Januar 2023 rechtmässig festgesetzt hat.» Porsche begrüsse, dass man mit den Urteilen mehr Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit gewonnen habe. Der Autobauer hat die Möglichkeit, Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einzulegen./ols/DP/men

(AWP)