Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) von einer besonders schweren Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen durch den Beschwerdeführer habe ausgehen dürfen. Ein vierjähriges Berufsverbot rechtfertige sich "nicht zuletzt auch aus generalpräventiven Gründen".
Der Beschwerdeführer war ab 2010 Geschäftsleiter CEO der BSI Singapore, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der BSI mit Sitz in Lugano. Ab 2012 war der Banker auch Mitglied der Geschäftsleitung der BSI und vertrat dort die Geschäftsregion BSI Asia. Das Arbeitsverhältnis zwischen ihm und der Bank wurde im März 2016 aufgelöst.
Noch nicht rechtskräftig
Bereits im Oktober 2015 hatte die Finma ein Enforcement-Verfahren gegen die Bank selbst eingeleitet, mit dem Verstösse gegen Aufsichtsrecht abgeklärt und geahndet werden. Hintergrund waren die Geschäftsbeziehungen der BSI und ihrer Tochtergesellschaft in Singapore mit dem Staatsfonds 1MDB. Wie aus dem Urteil hervor geht, flossen über die Konten der BSI rund 12 Milliarden Franken, an denen der Fonds wirtschaftlich berechtigt war.
2016 eröffnete die Finma auch ein Enforcement-Verfahren gegen den früheren Asienchef. Das Berufsverbot beginnt mit der Rechtskraft der Verfügung, was noch nicht der Fall ist. Dem Beschwerdeführer steht noch der Gang ans Bundesgericht offen. (Urteil B-4750/2019 vom 16.5.2023)
(AWP)