Der Iran hatte die USA 2016 verklagt, nachdem das Land iranische Bankguthaben beschlagnahmt hatte. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte das Geld Angehörigen von Opfern eines Bombenanschlages im Libanon 1983 und anderen Anschlägen, die Teheran zugeschrieben werden, zugesprochen. Das Urteil fällt in einer Zeit der zunehmenden Spannungen beider Länder unter anderem über das iranische Atomprogramm.

Der Iran hatte von einem Verstoss gegen internationales Recht gesprochen und berief sich auf ein Freundschaftsabkommen mit den USA aus 1955. Die USA hatten das Abkommen erst 2018 gekündigt. Die UN-Richter entschieden nun aber, dass sie in Fragen zu Zentralbank-Geldern nicht befugt seien zu urteilen und wiesen die Klage daher ab.

Im Falle der kleineren Vermögen von iranischen Unternehmen, die ebenfalls beschlagnahmt worden waren, wurde der Klage stattgegeben. Die USA müssen nun dem Urteil zufolge den Iran entschädigen. Über eine Schadenssumme sollen sich die beiden Länder einigen. Wenn die Verhandlungen nach 24 Monaten ergebnislos bleiben, wird das UN-Gericht erneut urteilen. Urteile des Gerichts sind bindend. Eine Berufung ist nicht möglich./ab/DP/nas

(AWP)