Damit folgt die Urek-N mit 18 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung im Grundsatz dem Ständerat, der im Juni einen solchen Rettungsschirm beschlossen hatte. In verschiedenen Punkten wich die nationalrätliche Kommission aber von diesem Entscheid ab, wie die Urek-N am Mittwoch mitteilte.

So sollen die Unternehmen nur diejenigen Daten über ihre Geschäfte, ihre Finanzierung und ihre Risikopositionierung zur Verfügung stellen müssen, welche es dem Bund erlaubten, die Risiken im Zusammenhang mit dem Darlehen zu überwachen. Dafür soll kein rechtlicher Anspruch auf Finanzhilfen bestehen. Der Entscheid über die Ausschüttung müsse beim Bundesrat liegen.

Die Kosten für die Bereitstellung der nötigen Liquidität sollen auf die systemkritischen Unternehmen überwälzt und proportional aufgeteilt werden. Eine Minderheit forderte, dass die Firmen nach dem Bezug eines Darlehens spätere überdurchschnittliche Gewinne in den Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland investieren müssten. Doch dieser Antrag wurde mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Der Bund will insgesamt bis zu zehn Milliarden Franken an Darlehen bereitstellen. Die Finanzhilfen sollen nur auf Antrag fliessen, wenn die Unternehmen alles Menschenmögliche unternommen haben, um ihre Liquiditätsprobleme zu lösen. Ausserdem ist die Auszahlung der Darlehen an unattraktive Bedingungen geknüpft. Es wird nämlich ein Risikozuschlag von vier bis zehn Prozent fällig.

(AWP)