Mit 22 zu 11 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat die kleine Kammer am Dienstag eine Motion der Mitte-Vertreterin Andrea Gmür-Schönenberger mit dieser Forderung angenommen. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat. Die Luzerner Ständerätin will eine zeitlich befristete Anpassung des Arbeitsgesetzes.
Dies im Sinn, dass eine Energiemangellage als "dringendes Bedürfnis für Nacht- oder Sonntagsarbeit" definiert wird. Während einer Energiemangellage könne es für Unternehmen nötig sein, die Arbeiten dann zu erledigen, wenn sonst kein grosser Energieverbrauch vorhanden ist, schrieb Gmür-Schönenberger im Motionstext.
Im Rat sagte sie, das Sonntags-Arbeitsverbot solle nicht unterlaufen werden. Ihr sei der Sonntag heilig. Es gehe aber darum, für Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. Darauf wiesen auch Unterstützer der Motion im Ständerat hin. Bei den Unternehmen seien solche Fragen drängend, sagte etwa der Neuenburger FDP-Ständerat Philippe Bauer.
Gegner verweisen auf Landesversorgungsgesetz
Gegen die Motion sprachen sich die Ständeräte Roberto Zanetti (SP/SO) und Paul Rechsteiner (SP/SG) aus. Mit dem Landesversorgungsgesetz habe der Bundesrat ein Instrument in der Hand, das ihm in speziellen Zeiten Aktionsmöglichkeiten verschaffe. "Es braucht keine zusätzliche Übersteuerung auf dem Buckel der Arbeitnehmenden", sagte Rechsteiner.
Auch der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Das Arbeitsgesetz gebe den Betrieben bereits heute einen grossen Spielraum in diesem Bereich. Von Montag bis Samstag könnten die Unternehmen zwischen 6 und 23 Uhr bewilligungsfrei arbeiten.
Wenn beispielsweise wegen Strommangels ausserhalb dieser Zeiten gearbeitet werden müsse, könnten die Kantone in diesem Fall rasch reagieren und Arbeitszeitbewilligungen von bis zu 6 Monaten erteilen. Bundesrat Guy Parmelin sagte im Rat, in einer Mangellage könne der Strom auch nur in Teilen der Schweiz ausfallen.
Deshalb sei es richtig, dass die Kompetenz zur Regelung der Arbeitszeit bei den Kantonen liege. Die nötige Flexibilität sei gegeben. Die Motion sei unnötig.
Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger hielt dem entgegen, die Corona-Krise habe gezeigt, dass es in der Schweiz zu unerwünschten Flickenteppichen kommen könne. Dass die Kantone diesbezüglich individuell entscheiden könnten, sei in diesem Fall nicht empfehlenswert.
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(AWP)