Der dritte Aktionsplan soll sich nach dem Willen der Kommission auf jene Bereiche konzentrieren, in denen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Namentlich soll der Menschenhandel mit dem Ziel, Menschen als Arbeitskräfte auszubeuten, ins Visier genommen werden.

Neu sollen zudem die Opferunterstützung gestärkt und Straftaten im Internet berücksichtigt werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungsebenen. Dort hatte der letzte Aktionsplan zum Thema gemäss der RK-S Handlungsbedarf aufgezeigt.

Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Der insgesamt dritte Aktionsplan zum Thema Menschenhandel sei bereits in die Wege geleitet worden. Die Motion renne offene Türen ein, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Der Vorstoss geht an den Nationalrat.

(AWP)