Mit seinen am Montag an einer Medienkonferenz in Bern veröffentlichten Schätzungen liegt das mit der Studie beauftragte Basler Büro BSS für volkswirtschaftliche Beratungen im Streubereich der Mehreinnahmen, die die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem entsprechenden Bericht vom letzten März errechnet hat. Demnach liegt das Potenzial für Mehreinnahmen insgesamt zwischen einer und 2,5 Milliarden Franken.

Der BSS-Bericht stellt erste grobe Richtwerte zur Verfügung, in welchen Kantonen vermutlich mehr Steuereinnahmen zu erwarten sind. Der EFK-Bericht weise lediglich die erwarteten Mehreinnahmen für die Schweiz insgesamt aus, betonen die Autoren.

Grosse international tätige Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro sollen ab Anfang 2024 auch in der Schweiz eine Mindeststeuer von 15 Prozent bezahlen müssen. So will der Bundesrat die entsprechende internationale Vereinbarung umsetzen.

Er schlägt dem Parlament vor, dass ein Viertel der Mehreinnahmen aus der Besteuerung grosser Unternehmensgruppen an den Bund zurückfliessen soll. Die kantonalen und städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren sind mit an Bord.

2000 grosse Unternehmen betroffen

Erreicht werden soll das über eine Ergänzungssteuer, welche die Differenz zwischen einer tieferen Besteuerung und der Mindeststeuer deckt. Von der Massnahme wären laut Finanzminister Ueli Maurer etwa 2000 grosse Unternehmen betroffen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 kleinere und rein national tätige Unternehmen.

Ursprünglich sollten die Kantone alle daraus resultierenden Mehreinnahmen erhalten. Dieser Punkt stiess in der Vernehmlassung jedoch auf Kritik. Mitte-Links und mehrere Kantone forderten, dass auch der Bund einen Anteil erhalten solle. Der Bundesrat lenkte schliesslich ein. Die Vorlage geht nun ins Parlament, im Juni 2023 befindet das Stimmvolk darüber.

Es gehe in den dargelegten Simulationen weniger um eine detaillierte Prognose der künftigen Steuereinnahmen, sondern um die Mechanismen und Wirkungen verschiedener Varianten zur Verteilung der Einnahmen, betonen die Autoren. Dabei sei man davon ausgegangen, dass die Steuererträge im Prinzip nicht umverteilt, sondern bei den Kantonen belassen werden sollen, in denen die Steuererträge anfallen.

1 zu 3,5 statt 1 zu 42

Prinzipiell ist es so dass die Mehreinnahmen umso höher ausfallen, je höher die Anzahl der betroffenen Unternehmen im jeweiligen Kanton ist. Am meisten profitieren würden demnach gemäss den Berechnungen die Kantone Basel-Stadt (362,2 Mio.), Zug (322,7 Mio.), Aargau (252,1 Mio.) und Zürich (249,1 Mio.). Am kleinsten wäre der Zustupf in den Kantonen Jura (0,0 Mio.), Genf (0,1 Mio.), Glarus (0,3 Mio.) und Appenzell Innerrhoden (0,5 Mio.). 75 Prozent aller Mehreinnahmen fielen also gerade einmal in vier Kantonen an.

Hier will die SP mit ihrem Vorschlag für eine Obergrenze von 300 Franken pro Kopf Abhilfe schaffen. Der verbleibende Rest der Mehreinnahmen würde dann gleichmässig pro Kopf über die Kantone verteilt. Das hätte noch ein Verhältnis von 1 zu 3,5 zwischen den am wenigsten und den am meisten profitierenden Kantonen zur Folge. Ohne diese Obergrenze würde dieses Verhältnis bei 1 zu 42 liegen.

(AWP)