Der Bundesrat beauftragte gemäss dem Beschluss vom Mittwoch das Finanzdepartement damit, beim Bundesverwaltungsgericht mehrere Einziehungsverfahren einzuleiten. Er will damit mutmasslich unrechtmässig erlangte Vermögen von Personen aus dem Umfeld des früheren ukrainischen Präsidenten konfiszieren.
Das Geld soll im Rahmen eines internationalen Abkommens zurück an die ukrainische Bevölkerung fliessen. Wann dies geschehen könnte, ist offen. Die Vermögen blieben vorerst gesperrt, bis die Schweizer Verwaltungsjustiz einen endgültigen Entscheid über ihre Einziehung gefällt hat.
Janukowitsch war 2014 nach Massenprotesten gegen seinen Russland-freundlichen Kurs und für eine engere Anbindung an die EU ins Exil nach Russland geflohen. Die ukrainische Justiz wirft der damals gestürzten Regierung und der Familie des Ex-Präsidenten massive Korruption vor. Wenige Tage nach der Amtsenthebung sperrte die Schweiz Vermögen des abgesetzten Präsidenten und seines Umfelds in der Schweiz.
Die ukrainischen Behörden bekundeten allerdings lange Zeit aus juristischen Gründen und zuletzt aufgrund des Kriegs Mühe, die in der Schweiz deponierten Vermögenswerte einzuziehen. Im Mai 2022 beauftragte der Bundesrat das Finanzdepartement, erste Verfahren zur Einziehung der Gelder über 100 Millionen Franken zu eröffnen. Nach weiteren Prüfungen will er nun zusätzliche 30 Millionen Franken einziehen.
(AWP)