Stimmt auch dieser zu, wird in Zukunft das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt und abgespeichert werden können. Es soll aber keinen Zwang geben. Nach geltendem Recht müssen heute Originale von öffentlichen Urkunden noch in Papierform vorliegen.

Die elektronischen Originale öffentlicher Urkunden sollen dereinst in einem zentralen Urkundenregister gespeichert werden. Die gespeicherten Dokumente blieben so langfristig lesbar, und allfällige Fälschungen seien einfach zu beweisen, schrieb der Bundesrat. Das zentrale Urkundenregister soll vom Bund betrieben werden.

Bei der ersten Beratung des Gesetzesentwurfs wollte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) noch den Kantonen die Kompetenz geben, das elektronische Urkundenregister zu betreiben. Dann aber schwenkte sie auf die Linie des Bundesrats um.

Die Kantone selbst hätten geltend gemacht, eine dezentrale Lösung werde teurer und schaffe föderalistische Probleme. Das sagte Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (SP/GE) am Donnerstag im Rat.

Der Ständerat schrieb in den Gesetzesentwurf, dass Urkundspersonen Verfügungen von Todes wegen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien elektronisch erstellen dürfen.

Den Gesetzesentwurf begründete der Bundesrat mit dem technologischen Fortschritt und Entwicklungen in anderen Ländern. Digitale notarielle Prozesse seien im Interesse eines attraktiven Wirtschaftsstandorts.

Für Aufbau und Entwicklung des Systems werden 10 Millionen Franken veranschlagt. Der Betrieb kostet rund 3 Millionen Franken pro Jahr und soll nach einer Anlaufphase über Gebühren finanziert werden.

(AWP)