Die neue Verordnung schaffe keine zusätzlichen Verpflichtungen oder weitere Formen der Zusammenarbeit, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. "Sie ermöglicht lediglich, dass bestehende Regeln für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Strafsachen auf die EUStA angewendet werden." Gleichzeitig erhalte die Schweiz für ihre eigenen Verfahren Zugang zu den von der EU-Behörde gesammelten Beweismitteln.

Die neue europäische Staatsanwaltschaft hatte ihre Arbeit im Juni 2021 aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, Straftaten zulasten des EU-Haushalts zu bekämpfen - beispielsweise Mehrwertsteuerbetrug.

Bisher sind diese Straftaten von den nationalen Behörden verfolgt worden, mit denen die Schweiz auf der Grundlage von Rechtshilfeabkommen zusammenarbeitet, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Denn das geltende Recht erlaubte bis anhin die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EUStA nicht. Die Rechtshilfegesuche der EU-Behörde an die Schweiz mussten deswegen abgelehnt werden.

Dadurch bestand jedoch das Risiko, dass der Schweizer Finanzplatz für kriminelle Zwecke missbraucht wurde. "Das birgt erhebliche Reputationsrisiken für die Schweiz." Daher erachte der Bundesrat eine Zusammenarbeit mit der EUStA als dringlich.

(AWP)