Die entsprechenden Regeln traten im Dezember 2020 EU-weit in Kraft, anschliessend hatten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen und die EU-Kommission darüber zu informieren. "Zwar wird in den meisten Mitgliedstaaten derzeit an der Verabschiedung entsprechender Rechtsvorschriften gearbeitet", teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Zahlreiche Länder hätten die notwendigen Schritte jedoch bis zum 25. Dezember versäumt.

Deshalb leitete die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und mehr als 20 weitere Länder ein. Sie haben nun zwei Monate Zeit, die Bedenken der EU-Kommission aus dem Weg zu räumen. Andernfalls kann die Behörde den nächsten Schritt des Verfahrens einleiten. Am Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen./wim/DP/ngu

(AWP)