Mit dem Ausgleich werde verhindert, dass die kontinuierliche Lohnentwicklung der letzten Jahre der Teuerung zum Opfer falle, hiess es in der Mitteilung. Bereits zuvor war in der Reinigungsbranche vereinbart worden, dass die Löhne der Reinigungsangestellten unabhängig von der Teuerung in den nächsten Jahren alle zwei Jahre um zwei Prozent steigen.
Seit 2022 gilt in der Branche ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser enthält unter anderem ein Verbot der Barauszahlung von Löhnen. Seit der Einführung eines GAV in der Reinigung in der Deutschschweiz 2004 sind die Löhne der Arbeitnehmenden um 35 Prozent gestiegen. An den jüngsten Lohnverhandlungen beteiligt waren die Gewerkschaften Unia, VPOD, Syna und Allpura.
(AWP)