Offen war zuletzt noch die Frage, wann die Vorlage im Falle der fast sicheren Volksabstimmung über ein Referendum der Linken gegen die Revision in Kraft treten soll. Oppositionslos schloss sich der Ständerat der Haltung des Nationalrats an. Bei einer Annahme durch die Stimmenden würde das Gesetz nun sicher ab Anfang 2023 gelten.

Das Gesetz sieht vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen weitgehend aufzuheben.

Die Befürworterseite sieht darin eine Stärkung des Schweizer Finanzplatzes. Damit werde es attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben. Die Linke kritisiert die Reform als ungerechtfertigtes Steuergeschenk.

Die Verrechnungssteuer besteuert in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen, und die Umsatzabgabe wird auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren erhoben, so auch auf dem Handel mit Obligationen.

Zu den einmaligen Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken durch die Revision kommen gemäss Botschaft des Bundesrates wiederkehrende "statische" Mindereinnahmen von 170 Millionen Franken. Bei der Milliarde handle es sich aber nicht um Mindereinnahmen, sondern um Rückstellungen, die der Bund für bereits bezahlte Steuern noch schulde.

(AWP)