In den Augen der Kommission sei es zwingend, dass die Ausgleichskassen in der Lage seien, in künftigen Krisen Informationen zu den Leistungsempfängerinnen und -empfängern in Datenbanken zu erfassen, schrieben die Parlamentsdienste am Dienstag. In der Covid-19-Pandemie sei das nicht immer so gewesen.

Ebenso muss in den Worten der GPK-N die Förderung der Digitalisierung und der Harmonisierung der Daten der Ausgleichskassen "ein permanentes Ziel" bleiben. Der Bundesrat lehnte in einer Stellungnahme zum im Februar veröffentlichten Bericht der GPK-N Empfehlungen in dieser Richtung ab.

Nachvollziehen kann die GPK-N hingegen den Einwand des Bundesrates, dass sich aus dem Corona-Erwerbsersatz keine Schlussfolgerungen ziehen liessen für das gesamte Sozialversicherungssystem. Zunächst hatte sie auch dort Anpassungen empfohlen.

Ihre abschliessende Beurteilung liess die GPK-N dem Bundesrat per Brief zukommen. Ihre Inspektion ist abgeschlossen; sie will aber in rund zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle sich erneut mit dem Thema befassen.

Der im Frühjahr 2020 eingeführte Corona-Erwerbsersatz baut auf dem schon vor der Pandemie bestehenden System der Erwerbsersatzordnung (EO) auf. Primäres Ziel bei seiner Einführung war, Selbstständige zu unterstützen, die aufgrund der Pandemie und der Massnahmen dagegen nicht mehr oder nur noch in eingeschränktem Masse arbeiten konnten.

(AWP)