Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) verabschiedete den Gesetzesentwurf mit 19 zu 0 Stimmen und mit 6 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienst am Mittwoch mitteilten.
Die Mehrheit will bei der Gesetzesrevision die Zahl der Gebäude ausserhalb der Baugebiete stabil halten und keine zusätzlichen Ausnahmen zum Bauen ausserhalb von Bauzonen zulassen, wie es in der Mitteilung hiess. Einzelne Beschlüsse des Ständerates wolle sie deshalb enger fassen. Es gibt allerdings etliche umstrittene Punkte.
Ausnahme für Beherbergungsbetriebe
Unter gewissen Voraussetzungen erlauben will eine knappe Mehrheit den Abriss, den Wiederaufbau und die betriebliche Erweiterung von altrechtlichen Beherbergungsbetrieben. Für Gastbetriebe soll das aber nicht gelten. Das entschied die Urek-N mit 13 zu 12 Stimmen.
Der Ständerat will diese Möglichkeit auch Gastbetrieben geben. Eine Minderheit der Urek-N will ihm folgen, eine zweite die Bestimmung streichen. Umstritten ist auch, welche Tätigkeiten künftig in der Landwirtschaftszone zulässig sein sollen. Und eine Minderheit will zudem die Möglichkeiten für landwirtschaftliches Wohnen erweitern.
Schon früher hatte die Urek-N mit Stichentscheid von Präsident Jacques Bourgeois (FDP/FR) entschieden, dass Bauernhäuser und an die Wohnhäuser angebaute Ökonomiegebäude zum Wohnen umgenutzt werden können. Voraussetzung ist, dass das Gebäude altrechtlich erstellt worden und genügend erschlossen ist.
Wiederherstellungspflicht regeln
Neu regeln will die Urek-N den Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes für unbewilligte Nutzungen ausserhalb von Bauzonen. Dieser soll nach Ansicht der Mehrheit nach 30 Jahren verfallen. So verlangt es eine von beiden Kammern angenommene Motion.
Der Ständerat hat entschieden, die zweite Etappe der Raumplanungsgesetz-Revision formell zum Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu machen, obwohl die Arbeiten daran schon im Gang waren, als die Initiative eingereicht wurde. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich im Sommer beraten.
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(AWP)