Schneider-Schneiter sprach denn auch von einer hsa"unsäglichen" Situation. Der schweizerische Weg mit dem Appell an die Eigenverantwortung der Mobilfunkanbieter sei gescheitert und löse das Problem nicht.
Fernziel müsse es sein, die Roaminggebühren wie in der EU ganz abzuschaffen. Zunächst brauche es nun einseitige Preisobergrenzen für die Endkundentarife beim Roaming. Das geltende Fernmeldegesetz biete dazu die notwendige gesetzliche Grundlage.
Bundesrat sieht keine Möglichkeit
Kommunikationsminister Albert Rösti widersprach: Der Bundesrat könne nicht einfach per Verordnung eine einseitige Obergrenze festlegen. Dies bestätige ein Gutachten. Zudem müssten sich ausländische Anbieter ohne internationale Vereinbarung ohnehin nicht an Schweizer Regeln halten.
In früheren parlamentarischen Debatten sei zu keiner Zeit eine Diskussion über diesen Richtungsentscheid verlangt worden, schreibt der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme. Der Nationalrat nahm den Vorstoss von Schneider-Schneiter dennoch mit 116 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Nun ist der Ständerat am Zug.
Kein Roaming in EU-Ländern
Die Stiftung Konsumentenschutz warnt immer wieder vor hohen Roaminggebühren. Zwar müssen sich Neukunden von Telekomanbietern gemäss einer neuen Regelung seit Sommer 2021 selber eine Limite für das Datenroaming setzen. Dennoch liefen noch immer Kunden Gefahr, mit hohen Rechnungen aus den Ferien zurückzukehren.
Anders in der EU: Dort profitieren Kundinnen und Kunden vom Wegfall der Roaminggebühren. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich Ende 2021 darauf, die populären Regeln bis im Sommer 2032 zu verlängern.
Somit können Personen mit ihrem Handy auf Reisen weiter zu den gleichen Kosten telefonieren, im Internet surfen oder SMS schreiben wie zu Hause. Die Roaminggebühren entfallen seit dem 15. Juni 2017 in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen.
(AWP)