Mieterinnen und Mieter sollten deshalb eine Mietzinserhöhung genau anschauen, rät der Verband in einer Reaktion vom Donnerstag. Um sich gegen missbräuchliche Erhöhungen zu wehren, müssen die Mieter innert 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung bei der zuständigen Schlichtungsstelle Einspruch erheben.

Seit 2008 steigt der Referenzzinssatz zum ersten Mal. Bis anhin war er neunmal gesunken. Wie der Mieterverband schreibt, hätte der Mieterschaft dabei jeweils eine Senkung der Mieten zugestanden. Lediglich 30 Prozent der Vermieter vollzogen aber diesen Schritt.

Nach Rechnung des Verbands hätten die Mieten eigentlich um gesamthaft neun Milliarden Franken sinken müssen. Das Gegenteil war aber der Fall: Die Mieten steigen seit Jahren.

Um die Mieterhöhung überprüfen zu können, stellt der Mieterverband auf seiner Internetseite einen Rechner bereit. Dort findet sich auch ein personalisiertes Anfechtungsschreiben an die Schlichtungsbehörde. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

(AWP)