Der Mann, der für die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers arbeitete, hatte 2012 einem Journalisten mehrere Tausend Dokumente zugespielt. Deutsche und internationale Medien berichteten daraufhin Ende 2014 in den "Luxemburg Leaks" über zweifelhafte Steuerabsprachen von Konzernen mit Luxemburgs Finanzbehörde. Die Veröffentlichungen trugen dazu bei, dass in der Europäischen Union Steuertricksereien erschwert wurden.

Nachdem er unter anderem wegen Diebstahls und der Verletzung des Berufsgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden war, klagte der Mann vor dem EGMR und bekam nun vor der Grossen Kammer Recht. Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege die dadurch entstandenen Schäden, urteilten die Richter nun. Ein solcher Eingriff in die Meinungsfreiheit sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig./rew/DP/he

(AWP)