Die Kolumne «Gopfried Stutz» erschien zuerst im |
Da hat man die Lehre erfolgreich absolviert – allenfalls sogar mit Berufsmatura – und möchte nun endlich eine Stelle antreten, sein Können zeigen und auf eigenen Beinen stehen. Leider hat das Coronavirus manchem einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Ein Trost ist das Auffangnetz mit der Arbeitslosenversicherung und den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Doch ist das wirklich ein Trost? Ein kleiner Trost, würde ich meinen. Emotional sowieso, aber auch finanziell.
Doch wie viel bekommt eine Person mit abgeschlossener Lehre? Normalerweise gibts 70 oder 80 Prozent des früheren Lohns. Bezogen auf den Lehrlingslohn von zum Beispiel 1200 Franken ist das dürftig. Naheliegend wäre also, man nimmt den marktgängigen oder den in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegten Anfangslohn als Bemessungsgrundlage, sprich den versicherten Verdienst, und zahlt 70 Prozent davon als Taggeld.
Schön wärs. Das wäre dann zu einfach, und der eine oder die andere könnte dadurch den Anreiz verlieren, möglichst bald eine Stelle zu finden oder jobben zu gehen. Deshalb werden für Lehrabgänger Pauschalansätze angewendet.
Eine frischgebackene Berufsfachkraft im Alter zwischen 20 und 25 Jahren kann also mit einem versicherten Verdienst von 1378 Franken rechnen. Achtung: Das ist der versicherte Lohn. Davon gibts lediglich 70 Prozent. Weitere Abzüge für Sozialversicherungen schmälern das Taggeld noch zusätzlich. Die Zahlen der unten stehenden Tabelle stammen aus einem 335 Seiten starken Papier namens AVIG-Praxis. AVIG ist das Kürzel für Arbeitslosenversicherungs- und Insolvenzentschädigungsgesetz.
Eine gute Nachricht gibts für Personen, die im Anschluss an die Berufsausbildung während mindestens eines Monats Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst absolviert haben. Sie kommen aufs Doppelte. Das heisst, sie erhalten ein Taggeld von 127 Franken, multipliziert mit 21,7 ergibt das einen versicherten Verdienst von 2755.90 Franken.
Erfahrungsgemäss möchten einige von Ihnen jetzt wissen, wie es sich bei Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn verhält. Fragen Sie nicht mich. Fragen Sie die zuständige Arbeitslosenkasse. Allerdings brauchen Sie Geduld. Erst wenn Sie zig Formulare ausgefüllt und zig Unterlagen eingereicht haben, wird die Arbeitslosenversicherung willens sein, die Höhe des Taggeldes anzugeben. Das kann Wochen, wenn nicht Monate dauern.