Die WAK-S beantragt das Nichteintreten in einem Mitbericht an die für das Geschäft zuständige Staatspolitische Kommission. Den Entscheid fällte sie mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Die vom Bundesrat im Auftrag einer Parlamentsmehrheit verfasste Vorlage sieht vor, dass Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, die Unternehmen stark belasten, von den Räten in der Schlussabstimmung mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden müssen. Der Bundesrat lehnt die Vorlage ebenfalls ab.

Die Umsetzung der Vorlage würde eine Änderung der Verfassung und damit die Zustimmung von Volk und Ständen an der Urne erfordern. Zudem müsste das Parlamentsgesetz angepasst werden.

Die Mehrheit der WAK-S hält eine Regulierungsbremse aus Sicht der Institutionen für problematisch. Unternehmensinteressen würden stärker gewichtet als andere, genau so berechtigte gesellschaftliche Anliegen, machte sie dazu geltend. Auch zweifelt die Mehrheit daran, dass mit der Regulierungsbremse weniger Kosten für die Unternehmen anfallen.

Die WAK-S will deshalb das vom Bundesrat gleichzeitig vorgelegte Unternehmensentlastungsgesetz bevorzugen. Dessen Ziel ist es, die Regulierungsbelastung von Unternehmen zu reduzieren und die Digitalisierung von Behördenleistungen für Betriebe weiter auszubauen. Auf diese Vorlage trat die WAK-S stillschweigend ein - im Gegensatz zur Regulierungsbremse ist sie dafür zuständig.

(AWP)