Die EU-Kommission hatte Ende Mai die Ausweitung der Liste der EU-Verbrechen vorgeschlagen, weil es sanktionierten Oligarchen ihrer Ansicht nach noch zu oft gelingt, davonzukommen. Sie bringen ihre Jachten etwa in internationale Gewässer oder übertragen Vermögen auf andere Eigentümer. Das liegt auch daran, dass das Umgehen von Sanktionen nicht in allen EU-Staaten strafbar ist. Grundsätzlich eine Straftat ist es nach damaligen Angaben von EU-Justizkommissar Didier Reynders in zwölf Ländern./wim/DP/stk
(AWP)