Gelten könnte eine solche Regel nach Angaben aus EU-Kreisen vor allem für den Export von Gütern, die sich nicht nur zivil, sondern auch militärisch nutzen lassen. Dazu zählen zum Beispiel Nachtsichtgeräte und Drohnen.
Hintergrund des deutschen Vorschlags sind die derzeitigen Verhandlungen über ein elftes Paket mit Russland-Sanktionen. Mit ihm soll vor allem die Umgehung der bereits erlassenen Strafmassnahmen bekämpft werden. Die EU-Kommission hat dazu unter anderem vorgeschlagen, die rechtliche Möglichkeit zu schaffen, ausgewählte Exporte in bestimmte Drittstaaten wegen einer mutmasslichen Umgehung von Sanktionen einzuschränken. Aus den EU-Staaten selbst dürfen schon seit Monaten viele Produkte nicht mehr nach Russland geliefert werden.
Nach Angaben von Diplomaten wird der Vorschlag der Kommission allerdings nicht von allen EU-Staaten uneingeschränkt positiv bewertet. Als Gefahr gilt demnach, dass manche Mitgliedstaaten wegen möglicher Vergeltungsmassnahmen am Ende nicht den Mut oder den Willen haben könnten, Länder wie China auf eine solche Liste zu setzen. In diesem Fall würde das Instrument nur dann helfen, wenn es schon durch seine blosse Existenz eine abschreckende Wirkung entfaltet. Das liegt daran, dass für die Listung jedes Landes und jedes Produktes die Zustimmung aller 27 EU-Staaten notwendig wäre.
Als Länder, über die Sanktionen gegen Russland umgangen werden, gelten neben China beispielsweise Kasachstan, Armenien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Der Türkei wurde zuletzt von EU-Experten bescheinigt, vergleichsweise entschlossen auf Hinweise zu Sanktionsumgehungen zu reagieren.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte sich bereits im Februar für ein deutlich schärferes Vorgehen gegen die Umgehung von Wirtschaftssanktionen gegen Russland ausgesprochen. Der Grünen-Politiker sagte damals, es gebe "auch deutliche Umgehungen aus Deutschland heraus" und betonte, dass auch eine billigende Inkaufnahme von Sanktionsverstössen nicht akzeptiert werden könne./aha/DP/zb
(AWP)