Bei dem Kommissionsvorschlag zu Konsumentenkreditverträgen geht es darum, dass bestehende Schutzregeln in Zukunft auch für Kredite unter 200 Euro sowie für Leasingverträge und Überziehungskredite gelten sollen. Die EU-Länder wollen jedoch einige Kreditformen von den Regeln ausnehmen, etwa Zahlungsaufschübe oder Leasingverträge ohne Kaufverpflichtung. Gleichzeitig soll die Kreditfähigkeit von Verbrauchern besser kontrolliert werden.

Die Verbraucherschutzvereinigung BEUC kritisierte, die EU-Staaten hätten ein niedriges Ambitionsniveau bei der Reform. "In Zeiten hoher Energie- und Lebensmittelpreise nehmen die Verbraucher vermehrt Kredite in Anspruch, um ihre Ausgaben für den täglichen Bedarf zu decken. Ohne solide Kontrollen kann dies schnell zu einer Schuldenspirale führen", sagte BEUC-Chefin Monique Goyens.

Das EU-Parlament muss seine Position zu der Regelung noch festlegen, bevor es mit den EU-Ländern darüber verhandeln und die Regelung in Kraft treten kann./dub/DP/zb

(AWP)