Der europäische Verbraucherverband Beuc hatte im Februar 2021 Beschwerde über das Videoportal bei der EU-Kommission und dem Netzwerk nationaler Verbraucherschutzbehörden eingereicht. Konkret bemängelten die Verbraucherschützer etwa, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor versteckter Werbung und potenziell schädlichen Inhalten geschützt würden. Auch sei das Vorgehen bei der Verarbeitung persönlicher Daten irreführend, hiess es damals.

Nach den Gesprächen gehört der EU-Kommission zufolge nun unter anderem zu den Tiktok-Zusagen, dass Nutzer Werbung und Angebote, die Kinder zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen drängen oder verleiten könnten, melden können. Zudem werde bezahlte Werbung in Videos künftig durch ein neues Label gekennzeichnet.

Die Verbraucherschützer von Beuc zeigten sich nicht restlos von den Tiktok-Zusagen überzeugt. Einige Kritikpunkte der ursprünglichen Beschwerde blieben ungelöst, teilte Beuc mit. Dies gelte etwa für die Urheberrechtsklausel von TikTok. Diese räume der Plattform eine sehr weitreichende Lizenz zur Nutzung der Nutzer-Inhalte ein. Zudem fehle ein Mechanismus zum Schutz junger Verbraucher vor Missbrauch durch Influencer, wenn sie "virtuelle Münzen" von Tiktok kauften. Auch habe Tiktok keine Zusage gemacht, die an Kinder gerichtete personalisierte Werbung einzustellen./wim/DP/ngu

(AWP)