Neu ist auch, dass Hilfen künftig bis zum 31. Dezember 2023 gewährt werden können. Bislang waren die Massnahmen nur bis Jahresende angemeldet. Zudem können vom Krieg betroffene Unternehmen im Rahmen einer der Regelungen künftig mit bis zu zwei Millionen statt 500 000 Euro unterstützt werden.
Viele Firmen ächzen vor allem unter den im Zuge des Kriegs stark steigenden Energiepreisen, aber auch Lieferketten sind gestört. So haben auch die von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Die Staatsgelder der nun angepassten Massnahmen werden den Angaben zufolge auf verschiedene Weisen - etwa in Form von Zuschüssen oder Krediten - gewährt./mjm/DP/men
(AWP)