Mit einem schnelleren Ausbau von Windrädern sollen zum einen Klimaziele erreicht werden. Zum anderen soll dies dazu beitragen, unabhängiger von fossilen Energien wie russischem Gas zu werden.

Die Bundesregierung will für die Windkraft an Land gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben: Bis 2026 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein, wie es in Ministeriumskreisen hiess. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen, aber nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.

In Sachen Abstandsregeln will der Bund die Daumenschrauben anziehen. Dazu soll eine Länderöffnungsklausel reformiert werden. Diese erlaubt es bislang den Ländern, Mindestabstände zur Wohnbebauung von bis zu 1000 Metern festzulegen - für diesen Bereich kann die sogenannte Privilegierung der Windkraftanlagen aufgehoben werden. In Bayern gilt eine noch schärfere Regel, die Landesregierung dort will sie aber aufweichen.

Die Bundesländer sollen künftig im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden dürfen - müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen, wie es in den Ministeriumskreisen hiess. Falls sie dies nicht tun, sollen landesspezifische Abstandsregeln nicht angewandt werden dürfen./hoe/DP/stk

(AWP)