Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Es sei dies der erste Schritt, um den Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen abzulösen, schrieb er in einer Mitteilung. Es werde eine weitere Vorlage folgen, welche sich insbesondere der Eigenmittel- und Liquiditätsvorgaben annimmt.
Mit dem neuen Bundesgesetz will der Bundesrat etwa Insiderhandel und Marktmanipulation im Energiegrosshandel verbieten. Wer dagegen verstösst, soll durch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes strafrechtlich verfolgt werden. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) soll die Pflichten der Marktteilnehmer durchsetzen und Verstösse dagegen sanktionieren können.
Die Elcom soll mit diesen Massnahmen Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt sowie die Liquiditätssituation der Unternehmen besser beurteilen können. Laut dem Bundesrat schafft das neue Gesetz Transparenz. Zudem werde die Aufsicht verbessert. Ziel sei es, dass der Bund in Zukunft nicht mehr finanziell einspringen müsse. Derzeit können systemkritische Schweizer Stromunternehmen Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beziehen.
Austausch mit ausländischen Behörden
Die Stromfirmen sollen künftig verschiedene Informationen veröffentlichen müssen. So sollen sie verpflichtet werden, sich bei der Elcom registrieren zu lassen und ihr Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge auf dem Energiegrosshandelsmarkt zu übermitteln.
Zudem sollen grosse Stromfirmen beispielsweise die Kapazität, geplante Verfügbarkeiten und Nichtverfügbarkeiten sowie die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie mitteilen müssen. Die Elcom soll die Daten sammeln und auswerten und die Informationen mit anderen zuständigen in- und ausländischen Behörden austauschen.
Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, die auf dem EU-Energiegrosshandelsmarkt Transaktionen abschliessen, sollen Informationen, die sie bereits gestützt auf europäisches Recht veröffentlichen oder den europäischen Behörden liefern müssen, obligatorisch auch der Elcom übermitteln und sich bei ihr registrieren lassen.
Forderungen des Ständerats teilweise erfüllt
Von den neuen Regelungen betroffen wären Unternehmen, die im Strom- oder Gasgrosshandel tätig sind, einschliesslich der nationalen Netzgesellschaft und der Betreiber des Gastransportnetzes, sowie sehr grosse Endverbraucher. Die neuen Bestimmungen stehen laut dem Bundesrat grundsätzlich im Einklang mit den Regelungen in der EU.
Der Ständerat hatte am Montag eine Motion für neue gesetzliche Regeln im Energiemarkt angenommen. Mit der Vernehmlassungsvorlage erfüllt der Bundesrat bereits viele Anliegen dieses Vorstosses, der noch vom Nationalrat behandelt werden muss.
Die Motion fordert weiter, dass Unternehmen mit einem Grundversorgungsauftrag vermehrt Mittel- und Langfristverträge schliessen und strengere Regeln bei den Eigenmitteln erfüllen müssen. Diese Punkte will der Bundesrat später klären, wie er nun mitteilte.
Grosse Preisschwankungen
Die parlamentarische Debatte um das bis Ende 2026 befristete Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft hat Handlungsbedarf aufgezeigt. Es sei klar, dass es auch über 2026 hinaus eine Regulierung brauche, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga im Parlament.
Auf den europäischen Energiemärkten war es in den vergangenen Monaten zu starken Preisaufschlägen gekommen, die sich mit dem Krieg in der Ukraine verschärft haben. Das hat den Liquiditätsbedarf der Stromunternehmen erhöht.
Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz der Energiegrosshandelsmärkte (Gate) dauert bis am 31. März 2023.
(AWP)