Die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit der kleinen Kammer (SGK-S) verlangt eine Vorlage bis Ende 2023. Damit sollen die IV-Schulden getilgt oder aber durch den Bund übernommen werden. Der Bund stehe in der Pflicht, das Problem zu lösen, schreibt die Kommission. Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Motion.

Die IV brauche im derzeit unsicheren Umfeld finanziellen Handlungsspielraum, schrieb der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten befürwortenden Stellungnahme. In den Worten der Regierung ist es deshalb "angezeigt, die Rahmenbedingungen für AHV, IV und Bund aus einer Gesamtsicht zu optimieren".

Beim Zeitraum und den Modalitäten will der Bundesrat aber einen Ende 2021 veröffentlichten Bericht zu einem Postulat von Nationalrat Thomas de Courden (SVP/BL) berücksichtigen. Das Papier kommt zum Schluss, die IV-Schulden könnten gemäss aktuellen Szenarien ohne weitere Massnahmen früher oder später zurückbezahlt werden.

Solle die Tilgung der Schulden beschleunigt werden, müsste dies laut Bericht über einnahmen- oder ausgabenseitige Reformen oder andere gesetzliche Anpassungen erfolgen. Zusätzliche, wenig transparente Subventionen des Bundes an die IV in Form einer Bürgschaft oder eines zinsgünstigen Darlehens kamen für den Bundesrat nicht in Frage.

(AWP)