Konkret soll im Epidemiengesetz ergänzt werden, dass Bund und Kantone unter anderem minimale inhaltliche Anforderungen an die Pläne, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone und die Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung festlegen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht hervorgeht.
Neu sollen darin auch Bestimmungen zur Versorgung obligatorisch werden, von denen einige bisher im Pandemieplan aufgeführt waren wie etwa die Empfehlungen zur Lagerhaltung von medizinischen Gütern.
Im Pandemieplan soll die Pflichtlagerhaltung der wirtschaftlichen Landesversorgung, zu denen beispielsweise Schutzmasken gehören, ergänzt werden. Geprüft wird dabei momentan, ob neue Medikamente aufgenommen werden sollen, von denen ein Pflichtvorrat angelegt sein muss. Künftig soll der Pandemieplan auch digital verfügbar sein. Zudem soll der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vereinfacht werden.
Notvorrats-Broschüre wird übersetzt
Bei den Empfehlungen zum Notvorrat sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Sowohl Masken als auch Desinfektionsmittel seien bereits darin enthalten. Verbessern will der Bundesrat jedoch die Kommunikation bezüglich des empfohlenen Notvorrats. Die Bevölkerung solle sich über Fragen der Versorgung bewusst sein und sich ihrerseits auf mögliche Mangellagen vorbereiten, hiess es in der Stellungnahme.
Um ein entsprechendes Konzept zu erstellen, soll in einer Studie die aktuelle Reichweite sowie die Kanäle von Informationen für Verbesserungen analysiert werden. Zudem soll die Notvorrats-Broschüre modernisiert und in verschiedene Sprachen übersetzt werden.
In Krise rasch handeln
Um die Kompetenzen der Verwaltungseinheiten im Materialmanagement klar festzulegen, werden "Vorschläge für Optimierungsmassnahmen" erarbeitet. Ziel sei, bei der Beschaffung, Bewirtschaftung, Zuteilung und Verteilung der notwendigen medizinischen Güter in einer künftigen Krise rasch handeln zu können und entsprechende Strukturen zu installieren, schrieb der Bundesrat.
Die GPK-N hatte kritisiert, dass die jeweiligen Kompetenzbereiche nicht klar genug geregelt gewesen seien. Sie verlangte zu klären, welcher Verwaltungseinheit in welchem Fall die operative Leitung zukommt.
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(AWP)