Nach grosser Kritik in der Vernehmlassung verzichtete die Landesregierung unter anderem auf die Einführung einer Erstberatungsstelle. An eine solche hätten sich Patientinnen und Patienten vor dem Arztbesuch künftig wenden müssen.
Stattdessen will der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für Preismodelle schaffen, wie er am Mittwoch mitteilte. Es handelt sich um Vereinbarungen, die einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln und Therapien ermöglichen. Dabei müssen Pharmaunternehmen einen Teil der Kosten an die Versicherer zurückerstatten. Die Dokumente im Zusammenhang mit Preismodellen sollen unter Verschluss bleiben.
Mehr Möglichkeiten für Apotheken
Auch die koordinierte Versorgung in Netzwerken will der Bundesrat mit dem Sparpaket stärken. Davon können insbesondere Patientinnen und Patienten mit mehreren chronischen Krankheiten profitieren. Neu werden die Netzwerke als Leistungserbringer anerkannt. Die Leistungen werden über Pauschalen abgegolten. Zudem soll der Koordinationsaufwand von den Versicherern vergütet werden.
Als weitere Massnahme sollen sämtliche Leistungserbringer im stationären und im ambulanten Bereich verpflichtet werden, ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form zu übermitteln. Die versicherte Person soll jedoch die Möglichkeit haben, die Rechnungen kostenlos in Papierform zu erhalten.
Das Paket umfasst noch weitere Massnahmen, beispielsweise die Einführung von fairen Referenztarifen, um den Wettbewerb unter den Spitälern sicherzustellen. Des Weiteren sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Leistungen selber erbringen können.
Umstrittene Massnahmen
Die Vorlage hat sich im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf stark verändert. Das Paket mit den damals insgesamt zehn Massnahmen sollte rund eine Milliarde Franken an Einsparungen bringen. Nun nennt die Landesregierung kein Sparziel mehr. Der effektive Betrag hänge von der Umsetzung der Massnahmen ab, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern.
Nicht mehr Teil dieses Kostendämpfungspakets ist eine Art Kostendeckel, mit dem Bund und Kantone jährlich festlegen sollen, wie stark die Kosten wachsen dürfen. Dieser Vorschlag wird im Parlament derzeit im Rahmen des indirekten Gegenentwurfs zur Kostenbremse-Initiative diskutiert.
Bereits im August 2019 hatte der Bundesrat ein erstes Massnahmenpaket gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen verabschiedet. Dazu gehörte unter anderem ein Referenzpreissystem für Generika. Dieses scheiterte im Parlament, was Berset bei der Präsentation des neuen Kostendämpfungspakets zum wiederholten Mal bedauerte.
Kritische Worte ans Parlament
Es gelte nun, vorwärtszumachen, sagte der Gesundheitsminister an die Adresse des Parlaments. "Der Bundesrat hat in den vergangenen zehn Jahren geliefert." Er habe alle Vorschläge einer Expertengruppe dem Parlament vorgelegt. Offenbar gebe es aber "keinen generellen Willen der Akteure, mitzumachen". Deshalb - so Berset - "geht es nicht vom Fleck".
Nach einem leichten Rückgang der Prämien für das laufende Jahr dürften Krankenversicherte im nächsten Jahr wohl wieder stärker belastet werden. Die genauen Zahlen werden in den nächsten Wochen präsentiert. Schon heute ist aber klar: Die höheren Kosten werden sich in höheren Prämien abbilden.
Gefordert ist neben der Politik auch die Bevölkerung. Berset erwähnte, dass noch immer zu viele unnötige Behandlungen gemacht würden. Zwar sei es nicht an einer Behörde, zu definieren, welche Leistungen angemessen seien und welche nicht, sagte der Gesundheitsminister bereits früher einmal. Die Leistungserbringer seien aber in der Pflicht, entsprechende Listen zu definieren.
(AWP)