Die Mitte-Fraktion und SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG) fordern in Motionen im National- und im Ständerat eine ausserordentliche Anpassung der ordentlichen AHV-Renten. Spätestens ab 1. Januar soll die Teuerung voll ausgeglichen sein. Notfalls soll die Regierung dazu eine dringliche Gesetzesänderung vorlegen.
Kaufkraft stärken
Gefordert wird zudem ein Konzept, um die Renten regelmässig anzupassen, wenn die Teuerung überdurchschnittlich stark steigt. Die Rede ist von einem Anstieg von über zwei Prozent des Landesindexes der Konsumentenpreise. Es gelte, die Kaufkraft des Mittelstandes zu stärken und zu stützen, führen die Motionärinnen und Motionäre an.
Der Bundesrat beantragt ein Nein zu den Motionen, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Vorstösse schreibt. Die Inflation in der Schweiz sei im Vergleich mit anderen Ländern moderat, hält er zur Begründung fest. Aktuelle Teuerungsprognosen lägen für das Gesamtjahr 2022 bei gut 2,5 Prozent. 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer sein, schreibt der Bundesrat.
In der Regel werden die ordentlichen Renten von AHV und Invalidenversicherung (IV) alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen angepasst. Eine Anpassung stehe Anfang 2023 ohnehin an, werde aber wegen des Mischindexes die Teuerung möglicherweise nicht voll ausgleichen, so der Bundesrat.
Für Teuerungsraten von über vier Prozent im Jahr sieht das AHV-Gesetz laut Bundesrat eine jährliche Rentenanpassung vor. Diese Regelung hat sich in den Augen des Bundesrates bewährt.
Ausserordentliche Session zu Teuerung
Die beiden Räte führen in der bevorstehenden Herbstsession je eine ausserordentliche Session zum Thema Kaufkraft und Teuerung durch. Im Rahmen dieser Session werden die Vorstösse beraten.
Bereits zur Ablehnung empfohlen hat der Bundesrat weitere Vorstösse aus der SP- und der Mitte-Fraktion für mehr Prämienverbilligung, um den erwarteten Anstieg der Krankenkassenprämien abzufedern. Gefordert werden - auf das kommende Jahr befristet - um 30 Prozent erhöhte Bundesbeiträge an die individuelle Prämienverbilligung.
(AWP)