Zudem hat der Bundesrat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zusammen mit der revidierten AVO per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt, wie der Bund in einem Communiqué mitteilte.
Die vom Parlament am 18. März 2022 verabschiedete Teilrevision des VAG stärkt insbesondere den Versichertenschutz sowie die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit des Versicherungsstandortes Schweiz. Neu profitieren kleinere Versicherungsunternehmen von Aufsichtserleichterungen, wenn sie sich an Mindestanforderungen halten.
Ferner wurden die gesetzlichen Grundlagen zum Vermittlerrecht überarbeitet. Auch das Sanierungsrecht so verbessert, dass der Kundenschutz gestärkt wird, wie es weiter hiess.
Die revidierte AVO setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben um. Zudem werde der bisher durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma geregelte Swiss Solvency Test (SST), der die Kapitalisierung eines Versicherungsunternehmens beurteilt, neu in der AVO verankert, schrieb der Bundesrat.
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(AWP)