Der Bundesrat trage damit der Zinsentwicklung Rechnung, wie er am Mittwoch mitteilte. Bei der Lancierung der Finanzhilfen im Jahr 2020 betrugen die Zinssätze 0 Prozent für Kredite unter 500'000 Franken 0 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent für Kredite über 500'000 Franken.

Die Überprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 hatten keine Anpassung der Zinssätze zur Folge, da sich die massgebenden Zinssätze im negativen Bereich befanden, wie es weiter heisst.

Mit der Anpassung der Zinssätze will der Bundesrat laut Mitteilung einen Anreiz setzen, Covid-19-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen. Laut der Webseite des Eidgenössischen Finanzdepartements sind derzeit noch rund 92'700 Covid-Kredite mit einem gesamten Kreditvolumen von rund 9,39 Milliarden Franken ausstehend.

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(AWP)