Der Parlamentsentscheid in der CS-Sondersession von vergangener Woche entfalte keine rechtliche Wirkung auf bereits eingegangene Verpflichtungen des Bundes gegenüber Dritten - sprich gegenüber der SNB und der UBS, betont der Bundesrat. Beide Verpflichtungen seien mit dem Erlass der Notverordnung bereits verbindlich erfolgt.

In den vergangenen Tagen war in den Medien breit diskutiert worden, welche rechtliche Auswirkungen die Ablehnung der Verpflichtungskredite im Parlament hat. Zum einen sieht ein Vertrag zwischen Bund und SNB eine Ausfallgarantie in der Höhe von 100 Milliarden Franken vor. Zum anderen hat der Bundesrat der UBS eine Verlustgarantie in der Höhe von 9 Milliarden Franken zugesichert, welche laut Bundesrat "für die UBS eine Voraussetzung für die Übernahme der Credit Suisse war und ist".

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(AWP)