Vorgesehen sind verfahrensrechtliche Erleichterungen für gemeinsame Beschaffungen auf europäischer Ebene. Sicherheitsinteressen sollen im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu werden unter anderem Regelungen aufgenommen, die es dem Auftraggeber erlauben, Unternehmen aus Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschliessen.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hatten Bundestag und Bundesrat ein 100 Milliarden Euro schweres Sonderprogramm zur Ausrüstung einer einsatzfähigen Bundeswehr beschlossen. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren etwa neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden./cn/DP/ngu
(AWP)