"Es ist eine wichtige Finanzierungsquelle", sagte Cassis am Donnerstag in der Sendung "Heute Morgen" von Schweizer Radio SRF. Schäden, die verursacht würden, müssten auch repariert werden vom Aggressor. Ähnlich äusserte sich Cassis in den Tamedia-Zeitungen. Der Schweiz fehlten aber die rechtlichen Grundlagen.

Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verwies an das Bundesamt für Justiz (BJ). Dort hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass der Bundesrat eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe beauftragt habe, die Rechtsfragen im Zusammenhang mit den russischen Geldern zu prüfen, die aufgrund der Sanktionen gegen Russland in der Schweiz eingefroren seien.

Konkretes lässt sich daraus nicht ableiten: Die Arbeitsgruppe will dem Bundesrat in den nächsten Wochen ihre Analyse vorlegen. Weitere Informationen gebe es nicht, bevor der Bundesrat diese zur Kenntnis genommen habe, schrieb das BJ.

Die Schweiz ist in den Worten des Bundesamts "bereit, sich für einen international abgestimmten Prozess einzusetzen, um Lösungen zu finden, die eine Wiedergutmachung der entstandenen Schäden und den Wiederaufbau der Ukraine ermöglichen und gleichzeitig die Grundsätze des Rechtsstaats respektieren".

Im Parlament erhielt die Forderung der SP nach einem Einzug der Vermögen von sanktionierten Personen aus Russland und Belarus im Juni mit 78 zu 103 Stimmen keine Mehrheit. SVP, FDP und die meisten Mitglieder der Mitte-Fraktion lehnten den Vorstoss ab.

In der Schweiz sind nach neusten Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine Vermögenswerte von 7,5 Milliarden Franken gesperrt. Dasselbe gilt für 15 Liegenschaften. Auf der Sanktionsliste stehen mittlerweile 1368 Personen und 171 Unternehmen und Organisationen.

(AWP)