Werden die Schweizer Kernkraftwerke endgültig vom Netz genommen, sind die Betreiber verpflichtet, ihre Anlagen stillzulegen und die radioaktiven Abfälle zu entsorgen. Sie tragen dabei alle Kosten, die mit dieser Ausserbetriebnahme verbunden sind.

Hierfür zahlen die Betreiber der Kernkraftwerke sowohl in einen Stilllegungsfonds als auch in einen Entsorgungsfonds ein, wobei die Beitragspflicht mit der Inbetriebnahme der jeweiligen Kernanlage beginnt und mit deren Stilllegung endet.

Die beiden Fonds für die Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerke (Stenfo) stellen so sicher, dass genügend Geld für die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung vorhanden ist. Die Bemessung der Beiträge erfolgt alle fünf Jahre. Dass die Beiträge erst jetzt bemessen wurden, hat mit einer Beschwerde der KKW-Betreiber zu tun.

Kosten werden neu berechnet

Aktuell erstellen die Betreiber die Kostenstudie 21, indem sie die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für jede ihrer Kernanlagen neu berechnen. Die Verwaltungskommission Stenfo werde diese Kostenstudie überprüfen, heisst es in ihrer Mitteilung vom Mittwoch.

Die Überprüfung werde zeigen, inwiefern die geschätzten Gesamtkosten der Kostenstudie 2016 über 23,856 Milliarden angepasst werden müssten. Aufgrund dieser neu berechneten voraussichtlichen Gesamtkosten würden dann erneut die Beiträge der Betreiber festgelegt werden, dann jedoch für die Jahre 2022 bis 2026.

(AWP)