Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass für die empfohlene oder angeordnete Umschaltung von Gas auf Öl für Zweistoffanlagen zwischen 1. Oktober 2022 und 31. März 2023 weniger strenge Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid gelten sollen.

In der Luftreinhalte-Verordnung und in der CO2-Verordnung hat der Bundesrat befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen. Die durch den Brennstoffwechsel erwartete Mehrbelastung dürfte laut dem Bundesrat weniger als 1 Prozent der gesamtschweizerischen Stickoxid-Emissionen betragen.

Der Bundesrat hält weiter fest, dass die begrenzten Logistikkapazitäten eine besondere Herausforderung darstellten, da mehr Heizöl als üblich benötigt werde. Um die Lieferkapazitäten für den Winter zu gewährleisten, wird - auch der Bevölkerung - empfohlen, die Heizöltanks zu füllen. Für Zweistoffanlagen müssen zudem vor der Umstellung die Heizölbrenner gewartet werden.

Für Betreiber von Zweistoffanlagen sei es unabdingbar, noch vor der Umschaltung nicht nur die Liefermengen und den Preis zu vereinbaren, sondern auch den Transport und den Nachschub zu sichern, schreibt der Bundesrat.

Die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizöl ist laut den Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) eine auf vertraglicher Basis geregelte gängige Praxis in der Erdgaswirtschaft. Diese Massnahme führe innert kurzer Frist zu einer Reduktion des Gesamtverbrauchs von Erdgas.

(AWP)