Es handelt sich um die Vollzugsverordnung über die Berichterstattung in Klimabelangen. Die Verordnung sieht die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) in der Schweiz vor.

Bericht erstatten müssen Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einer Bilanzsumme ab 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von über 40 Millionen Franken.

Zentral für Klimanachhaltigkeit

Dass grosse Unternehmen transparent machten, wie sich ihre Tätigkeit auf das Klima auswirke, sei zentral für das Funktionieren der Märkte und der Klimanachhaltigkeit im Finanzsektor, schrieb der Bundesrat. Die Berichte müssen von den Unternehmen veröffentlicht werden und mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich sein.

Rechenschaft ablegen müssen die Unternehmen über das finanzielle Risiko, das sie mit klimarelevanten Tätigkeiten eingehen. Weiter müssen sie offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf das Klima auswirkt. Schliesslich müssen die Reduktionsziele für direkte und indirekte Treibhausgasemissionen umschrieben werden, samt den Plänen für die Umsetzung.

In der Vernehmlassung hätten sei der Verordnungsentwurf weitestgehend unterstützt worden, schrieb der Bundesrat. Damit die Unternehmen genügend Zeit haben, sich auf die neue Pflicht vorzubereiten, gelten die neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2024.

Die Berichterstattungspflicht für grosse Unternehmen ist Teil des indirekten Gegenvorschlages zur Konzernverantwortungsinitiative. Diese erreichte Ende November 2020 an der Urne zwar das Volksmehr, scheiterte aber am Ständemehr.

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(AWP)