Der Nationalrat nahm den entsprechenden Punkt aus der mehrteiligen Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) aus dem Ständerat mit 96 zu 87 Stimmen bei fünf Enthaltungen an. Gemäss dem Auftrag soll bei der Gewährung des Status S unterschieden werden, wo in der Ukraine die Schutzsuchenden vor ihrer Flucht gelebt haben.
Nicht alle Forderungen angenommen
Denn Schutz soll künftig nur noch erhalten, wer in umkämpften oder von Russland ganz oder teilweise besetzten Gebieten der Ukraine gelebt hat. Nicht mehr bekommen soll den Status S aber, wer aus einem Gebiet unter ukrainischer Kontrolle kommt, in dem nicht gekämpft wird.
Zu zwei weiteren Forderungen aus der Motion sagte der Nationalrat Nein, mit jeweils mit 118 zu 68 Stimmen. Demnach wird der Status S für Menschen aus Gebieten unter ukrainischer Kontrolle nicht widerrufen. Nein sagte der Rat auch dazu, den Status S für Nicht-Ukrainer aufzuheben. Diese beiden Punkte sind vom Tisch.
In der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) lehnte eine Mehrheit die Motion ab. Sprecher Beat Flach (GLP/AG) sagte, das Anliegen sei praktisch nicht umsetzbar und die Sicherheitslage in der Ukraine volatil. «Luftangriffe treffen auch vermeintlich sichere Gebiete.»
Peter Schilliger (FDP/LU) setzte sich mit Hilfe der SVP und einem Teil der Mitte-Fraktion durch mit der Forderung, den Status S für Menschen aus sicheren Gebieten des Landes nicht mehr zu gewähren.
Die SVP hätte die Motion ungekürzt überweisen wollen. In weiten Teilen des riesigen Landes fänden keine Kämpfe statt, sagte Pascal Schmid (SVP/TG). Nicht-Schutzbedürftige nutzten das System aus. Aktuell gebe es 1500 Nicht-Ukrainer mit Status S in der Schweiz.
«Es gibt keine sicheren Gebiete»
«Es gibt keine sicheren Gebiete in der Ukraine», entgegnete Justizminister Beat Jans. Auch im Westen des Landes forderten Angriffe immer wieder Todesopfer. «Diese Motion hilft letztlich nur Russland.» Eine Aufhebung des Status S oder eine regionale Differenzierung würde die Solidarität in Europa unterwandern.
Auch würde die Motion das Asylsystem belasten, gab er zu bedenken. «Denn wer vom Status S ausgeschlossen ist, kann jederzeit ein Asylgesuch stellen. Mehr Pendenzen wären die Folge.» Nach der Ablehnung des Asylgesuches könnten Betroffene nicht in die Ukraine zurückgeschickt werden, sondern müssten vorläufig aufgenommen werden.
Der Nationalrat beschloss noch weitere Verschärfungen beim Status S. Mit 120 zu 60 Stimmen überwies er eine zweite Motion von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG). Demnach soll nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer die Schweiz für eine bestimmte Zeit verlässt, beispielsweise für zwei Wochen.
«Missbräuche bekämpfen»
Auch wer Rückkehrhilfe beansprucht hat oder in einem anderen Land des Dublin-Raums schon einmal von diesem Status profitiert hat, soll diesen nicht mehr erhalten. Der Mehrheit der SPK-N war es wichtig, jegliche Missbräuche des Status S wirksam und proaktiv zu bekämpfen.
Ziel sei, die Akzeptanz des Status S bei der Bevölkerung zu erhalten, sagte Mehrheitssprecher Nicolò Paganini (Mitte/SG). Wer weder Ukrainisch spreche, noch je in der Ukraine gelebt habe, solle nicht davon profitieren können.
SP und Grüne waren gegen die Motion, und auch Jans plädierte für ein Nein. Rückkehrhilfen würden nur einmal ausbezahlt, sagte er im Rat. Und wer aus einem EU- oder Efta-Staat einreise und Schutz suche, erhalte den Schutzstatus nicht. «Missbrauch kann schon heute zum Entzug des Status S führen, und das geschieht auch.»
(AWP)