Die grosse Kammer nahm eine entsprechende Motion ihrer Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N) mit 126 zu 20 Stimmen bei 41 Enthaltungen an. Der Ständerat hatte einer gleichlautenden Motion seiner SIK-S in der vergangenen Woche mit 31 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen zugestimmt. Die Vorstösse gehen nun zur Umsetzung an den Bundesrat.

Schweiz soll keine Drehscheibe sein

Die Hisbollah sei, ebenso wie die Hamas, eine radikalislamische terroristische Organisation, die für zahlreiche Gewaltakte und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sei, argumentierte die SIK-N in ihrem Vorstoss. Sie agiere als paramilitärische und politische Macht im Libanon.

Auch werde die Miliz von mehreren Staaten und Organisationen, darunter den USA, Deutschland oder der EU und den meisten arabischen Staaten, als terroristische Vereinigung eingestuft. Ihre ideologische und finanzielle Unterstützung des iranischen Regimes zeige deutlich, dass sie sich nicht nur gegen den Staat Israel richte, sondern auch eine Bedrohung für die Stabilität der gesamten Region darstelle. Ein Verbot sei daher angezeigt.

«Die guten Dienste der Schweiz werden auch nach einem Verbot der Hisbollah noch vorhanden sein», sagte Kommissionssprecherin Jacqueline de Quattro (FDP/VD) am Dienstag im Rat. Man wisse, dass in der Schweiz Finanzierungsaktivitäten für die Hisbollah liefen. «Wir wollen keine Drehscheibe sein.»

Bundesrat warnt vor Auswirkungen auf Vermittlerrolle

Justizminister Beat Jans sprach sich im Rat vergeblich für eine Ablehnung der Kommissionsmotion aus. «Die Schweiz hat in ihrer Aussenpolitik keine Verbotskultur», sagte Jans. Das Verbot der Hamas sei eine solche Ausnahme gewesen, eine Reaktion auf den beispiellosen Angriff am 7. Oktober 2023. Ein Verbot sei hierbei richtig gewesen, der Terroranschlag der Hamas mit rund 1200 unschuldigen Opfern sei ein hinreichender Grund dafür.

In Bezug auf die Hisbollah sei die Situation aber anders: «Die bisherigen Grundsätze der Schweizer Aussenpolitik haben sich bewährt. Die Schweiz ist und bleibt ein Land, das in erster Linie auf Dialog und Vermittlung setzt, und nicht auf Verbote», so der Bundesrat weiter. Auch für andere Staaten, wie zum Beispiel Frankreich, sei die Hisbollah eine unumgängliche Akteurin, um zwischen den Kriegsparteien zu vermitteln.

«Organisationen wie die Hisbollah gibt es aber noch einige mehr. Was ist mit den iranischen Revolutionsgarden oder den Huthi-Milizen?» Wenn man dazu übergehe, solche Organisationen zu verbieten, müsse man «darauf achten, was solche Verbote für die Schweiz als Vermittlerin bedeuten», sagte Jans.

Gerade in Zusammenhang mit den jüngsten, dramatischen Veränderungen im langjährigen Bürgerkriegsland Syrien sowie der kürzlich vereinbarten Waffenruhe zwischen Israel und der Hisbollah, «könnte eine zurückhaltende Position angebracht sein», mahnte der Bundesrat.

Zweites Verbot innert zwei Wochen

Die Hisbollah und Israel führten bis zu der Waffenruhe im vergangenen Monat Krieg gegeneinander. Direkt nach der Terrorattacke der Hamas vom 7. Oktober 2023 hatte sich die Hisbollah-Miliz als Verbündete der Hamas positioniert.

Ab dem 8. Oktober beschoss die Hisbollah aus dem Libanon den Norden Israels. Mehrere tausend Raketen wurden dabei abgeschossen. Über 60'000 Israelis wurden aufgrund der Angriffe im Norden Israels gezwungen, ihren Wohnort zu verlassen.

Gesetzlich verboten sind in der Schweiz aktuell nur die Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat (IS). In der vergangenen Woche stimmten die beiden eidgenössischen Räte dem Bundesgesetz über das Verbot der Hamas zu.

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(AWP)