In der Gesamtabstimmung passierte die von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) ausgearbeitete Vorlage zur Änderung des Postgesetzes mit 37 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Nein-Stimmen kamen aus den Reihen der SVP und der Mitte.

Die Ratsmehrheit teilte damit die Auffassung der KVF-N, kleine und mittlere Verlage befänden sich derzeit in einer Umbruchphase. Es gelte, ihnen Zeit und Geld zu geben, bis sie die digitale Transformation geschafft hätten. Die Regional- und Lokalpresse spiele eine wichtige demokratische Funktion.

Esther Friedli (SVP/SG) scheiterte mit dem Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten. Es bestehe keine Gewähr, dass die geförderten Verlage das Geld für die digitale Transformation ihrer Häuser einsetzten - so, wie das die Urheber der Vorlage beabsichtigten. Bei einem Nichteintreten werde die indirekte Presseförderung nicht eingestellt, sondern es bleibe alles beim Alten.

Gegen Eintreten war auch der Bundesrat. Medienminister Albert Rösti verwies darauf, dass die Expertengruppe Gaillard dem Bund zur Verbesserung seiner Finanzen empfahl, die indirekte Medienförderung ganz zu streichen. Das wolle der Bundesrat nicht, aber er wolle keine Ausweitung der Förderung.

Es bleiben Differenzen bei den Beträgen

Beiträge des Bundes zur ermässigten Zustellung von abonnierten Regional- und Lokalzeitungen sind das Instrument des Bundes zur indirekten Förderung der Printmedien. Bisher zahlt der Bund 30 Millionen Franken pro Jahr für diese Tageszustellung. Der Nationalrat sprach sich im September bei der Beratung der Vorlage für 45 Millionen aus. Dem Ständerat scheinen 40 Millionen genug.

Anders als der Nationalrat will er hingegen Beiträge für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse beibehalten. Dafür sollen 20 Millionen pro Jahr fliessen - gleich viel wie heute. Auch diese Presse sei förderwürdig. Der Nationalrat strich im September diese Beiträge aus der Vorlage der KVF-N, für welche die vorbereitende Kommission des Ständerats zehn Millionen bereitstellen wollte.

Gleich wie die grosse Kammer will hingegen auch die kleine Kammer neu die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen an Werktagen subventionieren. Dafür will die kleine Kammer 25 Millionen bereitstellen. Der Nationalrat sprach sich für 30 Millionen aus. Wegen all dieser Differenzen geht die Vorlage zurück in den Nationalrat.

Sie geht zurück auf eine parlamentarischen Initiative von Christine Bulliard-Marbach. Die Freiburger Mitte-Nationalrätin argumentierte, als das Schweizervolk 2022 das so genannte Medienpaket an der Urne ablehnte, sei unbestritten gewesen, dass kleine regionale Zeitungsverlage mehr Unterstützung verdienten.

Keine Neuerung bei elektronischen Medien

Im Nationalrat passierte im September eine Motion der KVF-N zur Einführung einer kanal- und geschäftsmodell-unabhängiger Förderung elektronischer Medien. Sie soll aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und irgendwann die indirekte Presseförderung ablösen.

Der Ständerat lehnte die Motion ab, welche damit erledigt ist. Eine weitere Motion der KVF-N zur Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse nahm der Ständerat - wie der Nationalrat - an. Sie geht damit zur Umsetzung an den Bundesrat.

(AWP)